Samstag, 6. Oktober 2007

Der Deutsche Bundestag

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin (seit 1999, 1949–1999 in Bonn). Das Parlament besteht derzeit aus 598 Grundmandaten, von denen die eine Hälfte über die Wahlkreise direkt und die gleiche Zahl über Landeslisten vergeben werden (§ 1 BundeswahlG). Die Zahl der Abgeordneten kann sich noch durch Überhangmandate erhöhen, was in den letzten Legislaturperioden auch regelmäßig geschah.
Die Abgeordneten können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen. Einzelne Abgeordnete nennt man fraktionslos.
Der Deutsche Bundestag ist neben dem Bundesrat eines der beiden gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene (siehe: Politisches System Deutschlands). Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert vier Jahre. Der Deutsche Bundestag tagt seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin. Jeder Abgeordnete trägt den Titel Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB).
Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor, der in der Regel in der konstituierenden Sitzung des Parlaments gewählt und von der stärksten Bundestagsfraktion nominiert wird. Derzeitiger Bundestagspräsident ist Wolfgang Thierse (SPD).
Der Bundestag beschließt allein oder gemeinsam mit dem Bundesrat die Bundesgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. Der Bundestag entscheidet über Militäreinsätze der Bundeswehr. Er bildet Ausschüsse zur Detailarbeit an Gesetzesvorlagen und kontrolliert die Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler als Regierungschef. Alle fünf Jahre stellt der Bundestag mit seinen Abgeordneten die Hälfte der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt.
Die Mandatsvergabe
Hauptartikel: Bundestagswahlrecht
Nach Artikel 38 GG werden die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (Wahlrechtsgrundsätze) gewählt.
Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, so wird er üblicherweise durch ein Mitglied der gleichen Landesliste ersetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen direkt gewählten Abgeordneten einer überhängenden Landesliste handelt. Daher verringert sich in diesem Fall die Anzahl der Überhangmandate.
Befugnisse und Aufgaben
Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und kann ihn mit Hilfe eines konstruktiven Misstrauensvotums des Amtes entheben.
Der Bundestag beschließt mit Hilfe von Abstimmungen Gesetze und den Haushalt. Der Bundestag besitzt dabei ein Initiativrecht, d. h. er darf selber Gesetzesvorlagen einbringen. In der Praxis werden diese Vorlagen jedoch meist von der Regierung erarbeitet. Insofern die Rechte der Bundesländer betroffen sind, ist dabei der Bundesrat als Vertretung der Länder zustimmungspflichtig. Bei Konflikten zwischen beiden Institutionen werden die Gesetzesvorlagen an den Vermittlungsausschuss verwiesen, der sich sowohl aus Vertretern aus Bundestag wie Bundesrat zusammensetzt.
Der Bundestag verfügt über Kontrollinstrumente gegenüber der Regierung:
Die Parlamentarische Kontrollkommission des Bundestags überwacht die Arbeit der deutschen Geheimdienste.
Der Bundestag kann Untersuchungsauschüsse berufen.
Der Bundestag kann Vertreter der Bundesregierung befragen (Interpellationsrechte): Große Anfrage, Kleine Anfrage, Fragestunde und Aktuelle Stunde.
Darüber hinaus wird von der Bundesversammlung, die zur Hälfte aus den Abgeordneten des Bundestages besteht, der Bundespräsident gewählt. Auch bei der Wahl der Richter der Bundesgerichte ist der Bundestag beteiligt.
Aktuelle Zusammensetzung des Bundestages
Der 15. Deutsche Bundestag (2002–2006) besteht derzeit aus 601 Abgeordneten. Neben 598 Grundmandaten gab es bei der Bundestagswahl 2002 noch 5 Überhangmandate. Durch den Tod einer Abgeordneten und einem Verzicht auf ein Mandat gingen der SPD jedoch zwei Mandate verloren.
Es ergibt sich damit die folgende derzeitige Sitzverteilung im Bundestag:
Sitze Partei
249 SPD
189 CDU
58 CSU
55 Bündnis 90/Die Grünen
47 FDP
3 Fraktionslos
601 Gesamt
Stand: 1. Juli 2004, Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/sitzverteilung/1541_15.html


Im 15. Bundestag saßen anfänglich 198 Frauen (32,8 %) und 405 Männer (67,2 %). 215 Mitglieder sind evangelisch, 194 römisch-katholisch, 2 sind Muslime, 11 konfessionslos, ein Mitglied bezeichnet sich als Atheist und 180 verweigern die Angabe ihrer Religion. Weit über die Hälfte (383 Abgeordnete) der Mitglieder wurden in den Jahren 1941 bis 1955 geboren, 2 Mitglieder sind vor 1935 geboren und eines nach 1981.
Bundestagswahlen
1949 | 1953 | 1957 | 1961 | 1965 | 1969 | 1972 | 1976 | 1980 | 1983 | 1987 | 1990 | 1994 | 1998 | 2002 | 2006 | Übersicht
Mitglieder des Deutschen Bundestages
1. Wahlperiode (1949 - 1953) 2. Wahlperiode (1953 - 1957) 3. Wahlperiode (1957 - 1961) 4. Wahlperiode (1961 - 1965) 5. Wahlperiode (1965 - 1969) 6. Wahlperiode (1969 - 1972) 7. Wahlperiode (1972 - 1976) 8. Wahlperiode (1976 - 1980) 9. Wahlperiode (1980 - 1983) 10. Wahlperiode (1983 - 1987) 11. Wahlperiode (1987 - 1990) 12. Wahlperiode (1990 - 1994) 13. Wahlperiode (1994 - 1998) 14. Wahlperiode (1998 - 2002) 15. Wahlperiode (2002 - 2006)
Ausschüsse
Der Bundestag besitzt in der 15. Wahlperiode 21 ständige Ausschüsse. Bisher wurde ein Untersuchungsausschuss gebildet.
Im Verteidigungsfall kann ein Gemeinsamer Ausschuss aus Abgeordneten des Bundestages und Mitgliedern des Bundesrates die Aufgaben der einzelnen Ausschüsse übernehmen.
Wahlperioden des Deutschen Bundestages
Neuer Plenarsaal in Bonn
Tagungsort des Bundestags 1992-1999
Von 1949 bis 1976 musste die Bundestagswahl im letzten Vierteljahr der Wahlperiode stattfinden; die Wahlperiode dauerte exakt vier Jahre. Im Fall der Auflösung des Bundestages gab es eine parlamentslose Zeit, ebenso zwischen dem Ende der Vierjahresperiode und dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.
Von 1980 bis 1998 fand die Bundestagswahl frühestens 45, spätestens 47 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt; die Wahlperiode endete aber in jedem Fall mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages.
Seit 2002 findet die Bundestagswahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.

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Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik...
hajaleso - 6. Okt, 14:33
Moin eure seite ist woll...
Moin eure seite ist woll noch nicht ganz fertig naja...
RFW-Flensburg - 5. Okt, 18:07
na ihr! Eure Seite gibt...
na ihr! Eure Seite gibt noch nicht so viel Auskunft! Aber...
maxi und pia - 5. Okt, 16:00
Hey, die seite ist ein...
Hey, die seite ist ein bisschen zu leer und zu Unfarbig. Bisschen...
WiPo - 2. Okt, 12:05
Nachrichtensprecher
Naja ein bisschen wenig oder?
Gathering - 1. Okt, 19:28

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Zuletzt aktualisiert: 29. Aug, 02:04

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